Berufsunfähigkeit
Wenn die berufliche Tätigkeit durch einen Unfall oder durch Krankheit voll oder teilweise beendet wird, können schnell finanzielle Probleme sich bemerkbar machen. Eine private Versicherung zur Berufsunfähigkeit kann in solchen Fällen eine große Hilfe sein. Denn staatliche Unterstützung wird selten für den Lebensunterhalt eines Betroffenen ausreichen.
Schutz durch eine Versicherung der Berufsunfähigkeit
Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit bedeutet dies Verdienstausfall. Ohne eine ausreichende private Versicherung zur Berufsunfähigkeit kann sogar Verarmung noch dazu kommen. Das kann besonders Berufstätige treffen, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden. Sie erhalten bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente. Die dabei zu zahlenden Leistungen sind stark reduziert. Die private Versicherung zur Berufsunfähigkeit bietet, wenn man seiner beruflichen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann, individuellen finanziellen Schutz. Individueller Schutz bedeutet, dass der Versicherer der versicherten Person eine vereinbarte monatliche Rente zahlt, um den erlittenen Verdienstausfall damit auszugleichen.
Daher ist eine private Versicherung zur Berufsunfähigkeit wichtig für alle, die finanziell auf ihre Arbeitskraft angewiesen sind. Auch wer über eigenes Vermögen verfügt, und dieses durch Lebenshaltung nicht aufbrauchen möchte, sollte sich über eine Versicherung zur Berufsunfähigkeit informieren. Auch Berufe mit einer Tätigkeit am Schreibtisch sind von einer Berufsunfähigkeit nicht ausgeschlossen. Der Verband deutscher Rentenversicherungsträger geht davon aus, dass jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig eine Berufs- oder Erwerbsminderung betroffen wird! Unfälle haben an den Ursachen für eine nur eine Berufsunfähigkeit nur einen geringen Anteil.
Grundlagen einer Versicherung der Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit wird als Begriff im neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unter Kapitel 6 § 172 Absatz (2) wie folgt sinngemäß definiert:
Wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als dem Alter entsprechenden Kräfteverfall ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann, gilt als berufsunfähig.
Zu beachten ist aber, dass das VVG unter dem Absatz (3) auch gewisse Einschränkungen zur Leistungserfüllung sich offen hält. Damit können Verpflichtungen im Bedarfsfall völlig offen stehen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass bei den meisten Tarifen zur Berufsunfähigkeit die vereinbarte EU-Rente erst ab 50 % einer Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird. Ab da erfolgt aber eine volle Zahlung der vereinbarten Leistungen. Einzelne Anbieter offerieren aber noch eine Staffelregelung. Bei einer 25 % – 75 % – Regelung wird bei einer Berufsunfähigkeit zwischen 25 % und 75 % die Rente nur anteilig gezahlt, und erst mit eintretender Berufsunfähigkeit ab 75 % in voller Höhe die Leistungen erbracht.
Selbstverständlich gibt es auch noch Alternativen zu einer privaten Versicherung zur Berufsunfähigkeit. Vor allem wenn man aus bestimmten Gründen Zuschläge zahlen soll, ist man gut beraten, sich auch darüber zu informieren. Aber zunächst sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine individuelle optimal abgestimmte private Versicherung zur Berufsunfähigkeit abschließen zu können. Besonders wichtig sind die Fragen über den persönlichen gesundheitlichen Zustand bei Vertragsvorbereitung. Denn diese sollten ehrlich beantwortet werden. Sollten bei Leistungseintritt die Aussagen sich als nicht wahrheitsgemäß herausstellen, kann es schnell zu einer Leistungsverweigerung kommen. Da ist es besser von Beginn an die Wahrheit zu dokumentieren und mögliche Zuschläge in Kauf zu nehmen, bevor man Beiträge zahlt, und im Bedarfsfall mit nichts davon gehen muss.